§1 Biometrie
Zu den einschlägigen Systemen gehören bestimmte:
- Biometrische Fernidentifizierungssysteme
- Systeme zur biometrischen Kategorisierung anhand sensibler oder geschützter Merkmale
- Emotionserkennungssysteme
Der genaue Anwendungsbereich ist zusammen mit den verbotenen Praktiken des AI Act und dem anwendbaren Unionsrecht oder nationalen Recht zu betrachten.
So wird beispielsweise die biometrische Verifizierung, die allein der Bestätigung dient, dass eine Person diejenige ist, für die sie sich ausgibt, nach Anhang III anders behandelt als die biometrische Fernidentifizierung.