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Unmittelbar in ganz Deutschland anwendbar — sämtliche Grundsätze des Artikels 5, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte.
Bundesdatenschutzgesetz — passt die Öffnungsklauseln der GDPR an, einschließlich strengerer Vorgaben zu Beschäftigtendaten und Schwellenwerten für die Bestellung eines DPO.
Datenschutz bei Telekommunikation und digitalen Diensten — Cookie-Einwilligung (§25), Verkehrsdaten und Governance des Zugriffs auf Endgeräte.
Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes DSG, das öffentliche Stellen regelt; der private Sektor wird von 16 Landesdatenschutzbehörden betreut.
Risikobasierte KI-Pflichten, die für Bundesbehörden vom BfDI und für private Akteure von den Landesdatenschutzbehörden durchgesetzt werden.
Zwingende Mitbestimmung des Betriebsrats bei jedem System, das die Leistung oder das Verhalten von Beschäftigten überwacht (§87).
Wir bieten ausgelagerte DPO-Dienste, die Verbindung zu Landesdatenschutzbehörden und die Koordination mit dem Betriebsrat — auf Deutsch und Englisch.